Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.05.2012 - I-2 W 32/12   

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OLG Köln, 21.05.2012 - I-2 W 32/12 (https://dejure.org/2012,48212)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.05.2012 - I-2 W 32/12 (https://dejure.org/2012,48212)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Mai 2012 - I-2 W 32/12 (https://dejure.org/2012,48212)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Erfüllung der Verpflichtung zur Erteilung einer Auskunft über den Bestand eines Nachlasses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 888
    Erfüllung der Verpflichtung zur Erteilung einer Auskunft über den Bestand eines Nachlasses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis nach OLG Köln

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Schleswig, 25.01.2011 - 3 U 36/10

    Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis i.S. von § 2314 Abs. 1 S. 3

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2012 - 2 W 32/12
    Denn die bloße Beurkundung von Erklärungen des Auskunftspflichtigen bildet kein notarielles Verzeichnis im Sinne von § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB; erforderlich ist dafür, dass der Notar selbst und eigenständig - wenn auch zunächst ausgehend von Angaben des Auskunftspflichtigen - den tatsächlichen und fiktiven Nachlassbestand ermittelt und durch Bestätigung des Bestandsverzeichnisses als von ihm aufgenommen zum Ausdruck bringt, für den Inhalt verantwortlich zu sein (OLG Celle OLGR 2003, 370; OLG Karlsruhe ZEV 2008, 189; OLG Saarbrücken a.a.O.; ZEV 2010, 416; OLG Nürnberg FamRZ 2010, 584; Schleswig-Holsteinisches OLG ZEV 2011, 376).
  • OLG Saarbrücken, 28.01.2011 - 5 W 312/10

    Pflichtteilsrecht: Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2012 - 2 W 32/12
    Der Notar ist daher zur Ermittlung, bei welchen Geldinstituten Erblasservermögen verwaltet wird, auf die Angaben des Auskunftspflichtigen angewiesen (vgl. auch OLG Saarbrücken ZEV 2011, 373).
  • OLG Saarbrücken, 26.04.2010 - 5 W 81/10

    Pflichtteilsrecht: Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2012 - 2 W 32/12
    Denn die bloße Beurkundung von Erklärungen des Auskunftspflichtigen bildet kein notarielles Verzeichnis im Sinne von § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB; erforderlich ist dafür, dass der Notar selbst und eigenständig - wenn auch zunächst ausgehend von Angaben des Auskunftspflichtigen - den tatsächlichen und fiktiven Nachlassbestand ermittelt und durch Bestätigung des Bestandsverzeichnisses als von ihm aufgenommen zum Ausdruck bringt, für den Inhalt verantwortlich zu sein (OLG Celle OLGR 2003, 370; OLG Karlsruhe ZEV 2008, 189; OLG Saarbrücken a.a.O.; ZEV 2010, 416; OLG Nürnberg FamRZ 2010, 584; Schleswig-Holsteinisches OLG ZEV 2011, 376).
  • OLG Nürnberg, 26.08.2009 - 12 W 1364/09

    Zwangsvollstreckungsbeschwerdeverfahren: Behandlung und Umfang der Verpflichtung

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2012 - 2 W 32/12
    Denn die bloße Beurkundung von Erklärungen des Auskunftspflichtigen bildet kein notarielles Verzeichnis im Sinne von § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB; erforderlich ist dafür, dass der Notar selbst und eigenständig - wenn auch zunächst ausgehend von Angaben des Auskunftspflichtigen - den tatsächlichen und fiktiven Nachlassbestand ermittelt und durch Bestätigung des Bestandsverzeichnisses als von ihm aufgenommen zum Ausdruck bringt, für den Inhalt verantwortlich zu sein (OLG Celle OLGR 2003, 370; OLG Karlsruhe ZEV 2008, 189; OLG Saarbrücken a.a.O.; ZEV 2010, 416; OLG Nürnberg FamRZ 2010, 584; Schleswig-Holsteinisches OLG ZEV 2011, 376).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2005 - 7 W 70/05

    Pflichtteilergänungsanspruch nach § 2325 BGB bei Ausschlagung der Erbschaft durch

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2012 - 2 W 32/12
    Denn die bloße Beurkundung von Erklärungen des Auskunftspflichtigen bildet kein notarielles Verzeichnis im Sinne von § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB; erforderlich ist dafür, dass der Notar selbst und eigenständig - wenn auch zunächst ausgehend von Angaben des Auskunftspflichtigen - den tatsächlichen und fiktiven Nachlassbestand ermittelt und durch Bestätigung des Bestandsverzeichnisses als von ihm aufgenommen zum Ausdruck bringt, für den Inhalt verantwortlich zu sein (OLG Celle OLGR 2003, 370; OLG Karlsruhe ZEV 2008, 189; OLG Saarbrücken a.a.O.; ZEV 2010, 416; OLG Nürnberg FamRZ 2010, 584; Schleswig-Holsteinisches OLG ZEV 2011, 376).
  • OLG Köln, 29.03.2000 - 2 W 13/00

    Zwangsvollstreckung; Vollstreckungsvoraussetzungen; Vollstreckungsantrag ;

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2012 - 2 W 32/12
    Der Gläubiger hat zudem eine vollstreckbare Ausfertigung dieses Urteils erwirkt und - wenn auch erst im Beschwerdeverfahren auf Hinweis des Senats - vorgelegt (vgl. zu diesem Erfordernis Senat, NJW-RR 2000, 1580; Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl. 2011, § 724, Rdn. 1).
  • KG, 06.12.2007 - 2 W 185/07

    Zwangsvollstreckungsverfahren zur Bewirkung einer nicht vertretbaren Handlung:

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2012 - 2 W 32/12
    Für den hier gegebenen Fall der Zwangsvollstreckung zur Erzwingung der Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung nach § 888 ZPO gilt nichts anderes (vgl. KG, KG-Report 2008, 167; Zöller/Stöber, a.a.O., § 888, Rdn. 11).
  • OLG Hamburg, 28.09.2016 - 2 U 29/15

    Pflichtteilsrecht: Umfang der Auskunftspflicht des Erben über den

    Insbesondere die Nachforschung bei Kreditinstituten und Grundbuchämtern durfte ihm vor dem tatsächlichen Hintergrund einer unter gerichtlicher Aufsicht stehenden Betreuung entbehrlich erscheinen (vgl. OLG Köln, 2 W 32/12, nach juris Rz.9: Ohne entsprechende Anhaltspunkte keine Verpflichtung des Notars, bei einzelnen Geldinstituten in der Nähe des Wohnsitzes des Erblassers Nachfrage nach Konten zu halten).
  • OLG Bamberg, 16.06.2016 - 4 W 42/16

    Anforderungen an die Vollständigkeit eines notariellen Nachlassverzeichnisses und

    Entgegen der (nicht näher begründeten) Ansicht des Landgerichts und dem in der Stellungnahme des Notars vom 05.01.2016 erweckten Eindruck sind der Gegenstand und insbesondere auch der Umfang der einem Notar bei der Vorbereitung und Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses nach § 2314 1, 3 BGB obliegenden Prüfungs- und Ermittlungspflichten im wesentlichen geklärt (vgl. etwa BGHZ 33, 373, Rn. 11; OLG Celle DNotZ 2003, 62, Rn.9; OLG Düsseldorf RNotZ 2008, 105, Rn.9; OLG Schleswig NJW-RR 2011, 946, Rn.15; OLG Saarbrücken FamRZ 2010, 2026, Rn.13 und 2011, 1258, Rn. 12, 17, 22; OLG Köln ErbR 2013, 328, Rn. 9ff.; OLG Koblenz NJW 2014, 1972, Rn. 18ff.; Beschluss des KG vom 12.6.2014 - 1 U 32/13 -, dort Rn. 26, 33, 37; Landgericht Kleve NJW-RR 2015, 1288, Rn. 24, 25; ferner die den aktuellen Stand der OLG-Rechtsprechung prägnant zusammenfassende und weiterführende Darstellung bei StaudingerHerzog, 2015, Rn. 72ff. zu § 2314 BGB).
  • OLG Hamm, 16.03.2020 - 5 W 19/20

    Ergänzungsanspruch bei formeller Unvollständigkeit notarielles

    Die titulierte Verpflichtung, durch Vorlage eines notarielle aufgenommenen Vermögensverzeichnisses Auskunft zu erteilen, betrifft eine nach § 888 ZPO zu vollstreckende unvertretbare Handlung (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. April 2013 - 7 W 20/13 -, Rn. 4, juris; OLG Köln, RNotZ 2013, 127; OLG Celle, DNotZ 2003, 62).

    Für den hier gegebenen Fall der Zwangsvollstreckung zur Erzwingung der Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung nach § 888 ZPO gilt nichts anderes (OLG Köln, RNotZ 2013, 127; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. April 2013 - 7 W 20/13 -, Rn. 6, juris; Zöller/Stöber, ZPO, § 888 Rz. 11).

  • OLG Jena, 01.02.2016 - 1 W 9/16

    Ermittlungspflicht des Notars bei Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses

    Sie bildet kein notarielles Nachlassverzeichnis im Sinne der genannten Norm (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21. Mai 2012 - I-2 W 32/12, juris Rn. 11).

    Zudem muss der Notar durch eine entsprechende Bestätigung zum Ausdruck bringen, dass das Verzeichnis von ihm aufgenommen wurde und er selbst für den Inhalt verantwortlich ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21. Mai 2012 - I-2 W 32/12, juris Rn. 11; in diesem Sinne auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28. Januar 2011 - 5 W 312/10, juris Rn. 11; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Januar 2011 - 3 U 36/10, juris Rn. 15; OLG Celle, Beschluss vom 21. Januar 2002 - 4 W 318/01, juris Rn. 9).

  • LG Bonn, 03.07.2019 - 5 S 18/19

    Pflichtteilsanspruch - Anspruch auf Nachbesserung eines notariellen

    Denn angesichts moderner Fernkommunikationsmittel und der überregionalen und internationalen Tätigkeit von Geldinstituten erweist sich eine mit einem noch zumutbaren Arbeitsaufwand verbundene derart begrenzte Einholung von Auskünften als zur vollständigen Erfassung von Konten und weiteren Vermögensbestandteilen ungeeignet (OLG Köln, Beschl. v. 21.05.2012 - I - 2 W 32/12, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 11.05.2012 - 2 W 32/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,51281
OLG Schleswig, 11.05.2012 - 2 W 32/12 (https://dejure.org/2012,51281)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11.05.2012 - 2 W 32/12 (https://dejure.org/2012,51281)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bewilligung einer Eigentumsumschreibung bei Grundstücksveräußerung durch den verheirateten Eigentümer im Hinblick auf ein Zustimmungserfordernis des Ehegatten

  • rechtsportal.de

    §§ 1365 BGB, 29 GBO
    Eigentumsumschreibung bei Grundstücksveräußerung durch Ehegatten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.01.1989 - V ZB 1/88

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übertragung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.05.2012 - 2 W 32/12
    Die Norm ist nur dann anzuwenden, wenn der Erwerber positive Kenntnis davon hat, dass es sich bei dem Vertragsgegenstand um das gesamte Vermögen des Vertragspartners handelt, oder zumindest die Umstände kennt, aus denen sich dies ergibt (vgl. nur BGH, FamRZ 1989, S. 475 f.; Koch in: Münchener Kommentar, a. a. O., § 1365 Rn. 27, m. w. N. aus der ständigen Rechtsprechung des BGH).

    Bei einem nur einzelne Vermögensgegenstände betreffenden Geschäft hat der Familienschutz keinen Vorrang vor dem Schutz des Rechtsverkehrs, zumal der Gesetzgeber sich nach § 1364 BGB im Grundsatz für die Verfügungsfreiheit jedes Ehegatten entschieden hat (BGH, FamRZ 1989, S. 475 f.).

    Im Grundbuchverfahren gilt hinsichtlich des subjektiven Tatbestandsmerkmals der gleiche Prüfungsmaßstab wie für die geschriebenen objektiven Merkmale des § 1365 BGB : Das Grundbuchamt darf die Eigentumsumschreibung nur von der Zustimmung des Ehegatten des Veräußerers abhängig machen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Vertragspartner bei Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes wusste, dass es sich bei dem Grundstück im Wesentlichen um das ganze Vermögen des Veräußerers handelt (BGH, FamRZ 1989, S. 475 f.; BayObLG, Rpfleger 2000, S. 265 f.; OLG Hamm, NJW-RR 2005, S. 104 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Januar 2012, 20 W 297/11, bei [...]; OLG München, Beschluss vom 16. April 2012, 34 Wx 485/11, bei [...]; Bauer, MittBayNot 2006, S. 39 ff. - Anmerkung zum Senatsbeschluss vom 24. Januar 2005, bei dem kein Anlass zur Erörterung des subjektiven Tatbestandsmerkmals bestand).

    Wenn der Vertragspartner des allein verfügenden Ehegatten bei Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts nicht wusste, dass das Grundstück im Wesentlichen das gesamte Vermögen des Veräußerers bildete, darf er darauf vertrauen, einen rechtsbeständigen Erfüllungsanspruch erworben zu haben (BGH, FamRZ 1989, S. 475 f.).

  • OLG Frankfurt, 03.01.2012 - 20 W 297/11

    Grundbuch: Nachweise im Hinblick auf § 1365 I BGB

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.05.2012 - 2 W 32/12
    Das Grundbuchamt ist bei der Veräußerung eines Grundstückes nur dann berechtigt und verpflichtet, die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis anderen Vermögens zu verlangen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass dieses Grundstück das ganze oder nahezu das ganze Vermögen des Ehegatten bildet (BGHZ 35, 135 ; Senat, FGPrax 2005, S. 105 f.; BayObLG, Rpfleger 2000, S. 265 f.; OLG Zweibrücken, DNotZ 2004, S. 151 f.; OLG Hamm, NJW-RR 2005, S. 104 f.; OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 9. September 2010, 20 W 302/10, und vom 3. Januar 2012, 20 W 297/11 - jeweils bei [...]; OLG München, Beschluss vom 16. April 2012, 34 Wx 485/11, bei [...]).

    Im Grundbuchverfahren gilt hinsichtlich des subjektiven Tatbestandsmerkmals der gleiche Prüfungsmaßstab wie für die geschriebenen objektiven Merkmale des § 1365 BGB : Das Grundbuchamt darf die Eigentumsumschreibung nur von der Zustimmung des Ehegatten des Veräußerers abhängig machen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Vertragspartner bei Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes wusste, dass es sich bei dem Grundstück im Wesentlichen um das ganze Vermögen des Veräußerers handelt (BGH, FamRZ 1989, S. 475 f.; BayObLG, Rpfleger 2000, S. 265 f.; OLG Hamm, NJW-RR 2005, S. 104 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Januar 2012, 20 W 297/11, bei [...]; OLG München, Beschluss vom 16. April 2012, 34 Wx 485/11, bei [...]; Bauer, MittBayNot 2006, S. 39 ff. - Anmerkung zum Senatsbeschluss vom 24. Januar 2005, bei dem kein Anlass zur Erörterung des subjektiven Tatbestandsmerkmals bestand).

    Selbst eine sehr enge familiäre Verbindung oder ein nahes Vertrauensverhältnis zwischen verfügendem Ehegatten und Erwerber genügt zwar für sich nicht, um bereits die Kenntnis des Erwerbers vom Vorliegen eines Gesamtvermögensgeschäfts festzustellen (vgl. dazu OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Januar 2012, 20 W 297/11, bei [...]; OLG München, Beschluss vom 16. April 2012, 34 Wx 485/11, bei [...]; OLG Koblenz, FamRZ 2008, S. 1078 ff.).

  • OLG München, 16.04.2012 - 34 Wx 485/11

    Grundbuchverfahren: Verfügung über Vermögen als Ganzes durch Immobilienschenkung

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.05.2012 - 2 W 32/12
    Das Grundbuchamt ist bei der Veräußerung eines Grundstückes nur dann berechtigt und verpflichtet, die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis anderen Vermögens zu verlangen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass dieses Grundstück das ganze oder nahezu das ganze Vermögen des Ehegatten bildet (BGHZ 35, 135 ; Senat, FGPrax 2005, S. 105 f.; BayObLG, Rpfleger 2000, S. 265 f.; OLG Zweibrücken, DNotZ 2004, S. 151 f.; OLG Hamm, NJW-RR 2005, S. 104 f.; OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 9. September 2010, 20 W 302/10, und vom 3. Januar 2012, 20 W 297/11 - jeweils bei [...]; OLG München, Beschluss vom 16. April 2012, 34 Wx 485/11, bei [...]).

    Im Grundbuchverfahren gilt hinsichtlich des subjektiven Tatbestandsmerkmals der gleiche Prüfungsmaßstab wie für die geschriebenen objektiven Merkmale des § 1365 BGB : Das Grundbuchamt darf die Eigentumsumschreibung nur von der Zustimmung des Ehegatten des Veräußerers abhängig machen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Vertragspartner bei Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes wusste, dass es sich bei dem Grundstück im Wesentlichen um das ganze Vermögen des Veräußerers handelt (BGH, FamRZ 1989, S. 475 f.; BayObLG, Rpfleger 2000, S. 265 f.; OLG Hamm, NJW-RR 2005, S. 104 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Januar 2012, 20 W 297/11, bei [...]; OLG München, Beschluss vom 16. April 2012, 34 Wx 485/11, bei [...]; Bauer, MittBayNot 2006, S. 39 ff. - Anmerkung zum Senatsbeschluss vom 24. Januar 2005, bei dem kein Anlass zur Erörterung des subjektiven Tatbestandsmerkmals bestand).

    Selbst eine sehr enge familiäre Verbindung oder ein nahes Vertrauensverhältnis zwischen verfügendem Ehegatten und Erwerber genügt zwar für sich nicht, um bereits die Kenntnis des Erwerbers vom Vorliegen eines Gesamtvermögensgeschäfts festzustellen (vgl. dazu OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Januar 2012, 20 W 297/11, bei [...]; OLG München, Beschluss vom 16. April 2012, 34 Wx 485/11, bei [...]; OLG Koblenz, FamRZ 2008, S. 1078 ff.).

  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 516/80

    Voraussetzungen eines Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.05.2012 - 2 W 32/12
    Bei der Beurteilung, ob der veräußerte Einzelgegenstand - verglichen mit dem restlichen Vermögen - im Wesentlichen das gesamte Vermögen des verfügenden Ehegatten darstellt, ist der Wert des veräußerten Gegenstandes um die darauf ruhenden dinglichen Belastungen zu mindern (vgl. nur BGHZ 77, 293 ).

    Bei einem kleineren Vermögen ist der Tatbestand des § 1365 BGB nicht erfüllt, wenn dem verfügenden Ehegatten Werte von 15 % seines ursprünglichen Gesamtvermögens verbleiben (BGHZ 77, 293 ).

  • OLG Hamm, 27.01.2004 - 15 W 9/03

    Umfang der Prüfungspflicht des Grundbuchamts

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.05.2012 - 2 W 32/12
    Das Grundbuchamt ist bei der Veräußerung eines Grundstückes nur dann berechtigt und verpflichtet, die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis anderen Vermögens zu verlangen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass dieses Grundstück das ganze oder nahezu das ganze Vermögen des Ehegatten bildet (BGHZ 35, 135 ; Senat, FGPrax 2005, S. 105 f.; BayObLG, Rpfleger 2000, S. 265 f.; OLG Zweibrücken, DNotZ 2004, S. 151 f.; OLG Hamm, NJW-RR 2005, S. 104 f.; OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 9. September 2010, 20 W 302/10, und vom 3. Januar 2012, 20 W 297/11 - jeweils bei [...]; OLG München, Beschluss vom 16. April 2012, 34 Wx 485/11, bei [...]).

    Im Grundbuchverfahren gilt hinsichtlich des subjektiven Tatbestandsmerkmals der gleiche Prüfungsmaßstab wie für die geschriebenen objektiven Merkmale des § 1365 BGB : Das Grundbuchamt darf die Eigentumsumschreibung nur von der Zustimmung des Ehegatten des Veräußerers abhängig machen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Vertragspartner bei Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes wusste, dass es sich bei dem Grundstück im Wesentlichen um das ganze Vermögen des Veräußerers handelt (BGH, FamRZ 1989, S. 475 f.; BayObLG, Rpfleger 2000, S. 265 f.; OLG Hamm, NJW-RR 2005, S. 104 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Januar 2012, 20 W 297/11, bei [...]; OLG München, Beschluss vom 16. April 2012, 34 Wx 485/11, bei [...]; Bauer, MittBayNot 2006, S. 39 ff. - Anmerkung zum Senatsbeschluss vom 24. Januar 2005, bei dem kein Anlass zur Erörterung des subjektiven Tatbestandsmerkmals bestand).

  • BayObLG, 20.01.2000 - 2Z BR 190/99

    Notwenigkeit der Zustimmung des Ehegatten zur Eintragung einer Auflassung

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.05.2012 - 2 W 32/12
    Das Grundbuchamt ist bei der Veräußerung eines Grundstückes nur dann berechtigt und verpflichtet, die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis anderen Vermögens zu verlangen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass dieses Grundstück das ganze oder nahezu das ganze Vermögen des Ehegatten bildet (BGHZ 35, 135 ; Senat, FGPrax 2005, S. 105 f.; BayObLG, Rpfleger 2000, S. 265 f.; OLG Zweibrücken, DNotZ 2004, S. 151 f.; OLG Hamm, NJW-RR 2005, S. 104 f.; OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 9. September 2010, 20 W 302/10, und vom 3. Januar 2012, 20 W 297/11 - jeweils bei [...]; OLG München, Beschluss vom 16. April 2012, 34 Wx 485/11, bei [...]).

    Im Grundbuchverfahren gilt hinsichtlich des subjektiven Tatbestandsmerkmals der gleiche Prüfungsmaßstab wie für die geschriebenen objektiven Merkmale des § 1365 BGB : Das Grundbuchamt darf die Eigentumsumschreibung nur von der Zustimmung des Ehegatten des Veräußerers abhängig machen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Vertragspartner bei Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes wusste, dass es sich bei dem Grundstück im Wesentlichen um das ganze Vermögen des Veräußerers handelt (BGH, FamRZ 1989, S. 475 f.; BayObLG, Rpfleger 2000, S. 265 f.; OLG Hamm, NJW-RR 2005, S. 104 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Januar 2012, 20 W 297/11, bei [...]; OLG München, Beschluss vom 16. April 2012, 34 Wx 485/11, bei [...]; Bauer, MittBayNot 2006, S. 39 ff. - Anmerkung zum Senatsbeschluss vom 24. Januar 2005, bei dem kein Anlass zur Erörterung des subjektiven Tatbestandsmerkmals bestand).

  • BGH, 13.03.1991 - XII ZR 79/90

    Übertragung größerer Vermögen

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.05.2012 - 2 W 32/12
    Bei einem größeren Vermögen genügen schon verbleibende Werte von 10 % des ursprünglichen Gesamtvermögens, damit § 1365 BGB nicht mehr eingreift (BGH, NJW 1991, S. 1739 f. - für ein Aktivvermögen von etwa 500.000,00 DM).
  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.05.2012 - 2 W 32/12
    Das Grundbuchamt ist bei der Veräußerung eines Grundstückes nur dann berechtigt und verpflichtet, die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis anderen Vermögens zu verlangen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass dieses Grundstück das ganze oder nahezu das ganze Vermögen des Ehegatten bildet (BGHZ 35, 135 ; Senat, FGPrax 2005, S. 105 f.; BayObLG, Rpfleger 2000, S. 265 f.; OLG Zweibrücken, DNotZ 2004, S. 151 f.; OLG Hamm, NJW-RR 2005, S. 104 f.; OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 9. September 2010, 20 W 302/10, und vom 3. Januar 2012, 20 W 297/11 - jeweils bei [...]; OLG München, Beschluss vom 16. April 2012, 34 Wx 485/11, bei [...]).
  • OLG Schleswig, 24.01.2005 - 2 W 204/04

    Gesamtvermögensgeschäft (§ 1365 BGB) als Hindernis für Grundbucheintragung

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.05.2012 - 2 W 32/12
    Das Grundbuchamt ist bei der Veräußerung eines Grundstückes nur dann berechtigt und verpflichtet, die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis anderen Vermögens zu verlangen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass dieses Grundstück das ganze oder nahezu das ganze Vermögen des Ehegatten bildet (BGHZ 35, 135 ; Senat, FGPrax 2005, S. 105 f.; BayObLG, Rpfleger 2000, S. 265 f.; OLG Zweibrücken, DNotZ 2004, S. 151 f.; OLG Hamm, NJW-RR 2005, S. 104 f.; OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 9. September 2010, 20 W 302/10, und vom 3. Januar 2012, 20 W 297/11 - jeweils bei [...]; OLG München, Beschluss vom 16. April 2012, 34 Wx 485/11, bei [...]).
  • OLG Zweibrücken, 26.08.2003 - 3 W 171/03

    Grundbuchverfahren: Wirksamkeit einer nicht unterschriebenen Zwischenverfügung;

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.05.2012 - 2 W 32/12
    Das Grundbuchamt ist bei der Veräußerung eines Grundstückes nur dann berechtigt und verpflichtet, die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis anderen Vermögens zu verlangen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass dieses Grundstück das ganze oder nahezu das ganze Vermögen des Ehegatten bildet (BGHZ 35, 135 ; Senat, FGPrax 2005, S. 105 f.; BayObLG, Rpfleger 2000, S. 265 f.; OLG Zweibrücken, DNotZ 2004, S. 151 f.; OLG Hamm, NJW-RR 2005, S. 104 f.; OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 9. September 2010, 20 W 302/10, und vom 3. Januar 2012, 20 W 297/11 - jeweils bei [...]; OLG München, Beschluss vom 16. April 2012, 34 Wx 485/11, bei [...]).
  • OLG Koblenz, 23.08.2007 - 5 U 284/07

    Begriff der Verfügung über das Vermögen im Ganzen

  • OLG Schleswig, 26.02.2004 - 11 U 92/02

    Aufklärungs- und Belehrungspflicht des Notars bei möglicher Veräußerung des

  • OLG Frankfurt, 09.09.2010 - 20 W 302/10

    Grundbuch: Prüfung der Voraussetzungen von § 1365 I 1 BGB

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.01.2013 - 2 W 32/12   

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https://dejure.org/2013,83054
OLG Düsseldorf, 29.01.2013 - 2 W 32/12 (https://dejure.org/2013,83054)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.01.2013 - 2 W 32/12 (https://dejure.org/2013,83054)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Januar 2013 - 2 W 32/12 (https://dejure.org/2013,83054)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 08.08.2003 - 8 W 271/03

    Ausweitung des Stellenwertes der mündlichen Verhandlung; Erstattungsfähigkeit von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2013 - 2 W 32/12
    Eine Partei hat grundsätzlich auch bei anwaltlicher Vertretung das Recht, an dem Termin der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, um auf den Gang des Verfahrens Einfluss nehmen zu können; nur bei Anwesenheit in der mündlichen Verhandlung kann sie Informationen, die möglicherweise nach dem schriftsätzlichen Vorbringen fehlen oder aufgrund der vom Gericht erteilten Hinweise zu erbringen sind oder die eventuell erst aufgrund von Erklärungen des Gegners im Termin vonnöten sind, sofort erteilen, Missverständnisse umgehend beseitigen und zu Vergleichsangeboten sofort Stellung nehmen (vgl. Zöller/Herget: ZPO 27. Aufl., § 91 Rn. 13 "Reisekosten der Partei"; OLG Celle NJW 2003, 2994; OLG München NJW-RR 2003, 1584; OLG Brandenburg MDR 2000, 1216; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1342; OLG Koblenz MDR 1995, 424; OLG Hamm Rpfleger 1992, 83).
  • OLG München, 18.07.2003 - 11 W 1732/03

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten der Partei zur mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2013 - 2 W 32/12
    Eine Partei hat grundsätzlich auch bei anwaltlicher Vertretung das Recht, an dem Termin der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, um auf den Gang des Verfahrens Einfluss nehmen zu können; nur bei Anwesenheit in der mündlichen Verhandlung kann sie Informationen, die möglicherweise nach dem schriftsätzlichen Vorbringen fehlen oder aufgrund der vom Gericht erteilten Hinweise zu erbringen sind oder die eventuell erst aufgrund von Erklärungen des Gegners im Termin vonnöten sind, sofort erteilen, Missverständnisse umgehend beseitigen und zu Vergleichsangeboten sofort Stellung nehmen (vgl. Zöller/Herget: ZPO 27. Aufl., § 91 Rn. 13 "Reisekosten der Partei"; OLG Celle NJW 2003, 2994; OLG München NJW-RR 2003, 1584; OLG Brandenburg MDR 2000, 1216; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1342; OLG Koblenz MDR 1995, 424; OLG Hamm Rpfleger 1992, 83).
  • OLG Brandenburg, 25.05.2000 - 12 W 17/00

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten der Partei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2013 - 2 W 32/12
    Eine Partei hat grundsätzlich auch bei anwaltlicher Vertretung das Recht, an dem Termin der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, um auf den Gang des Verfahrens Einfluss nehmen zu können; nur bei Anwesenheit in der mündlichen Verhandlung kann sie Informationen, die möglicherweise nach dem schriftsätzlichen Vorbringen fehlen oder aufgrund der vom Gericht erteilten Hinweise zu erbringen sind oder die eventuell erst aufgrund von Erklärungen des Gegners im Termin vonnöten sind, sofort erteilen, Missverständnisse umgehend beseitigen und zu Vergleichsangeboten sofort Stellung nehmen (vgl. Zöller/Herget: ZPO 27. Aufl., § 91 Rn. 13 "Reisekosten der Partei"; OLG Celle NJW 2003, 2994; OLG München NJW-RR 2003, 1584; OLG Brandenburg MDR 2000, 1216; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1342; OLG Koblenz MDR 1995, 424; OLG Hamm Rpfleger 1992, 83).
  • OLG Köln, 15.07.2002 - 17 W 6/02

    Erstattungsfähigkeit von Fahrradkurier-, Dolmetscher-, Patentanwalts- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2013 - 2 W 32/12
    Im Übrigen war mit einer Vernehmung von Herrn F. als präsenter Zeuge durch das Prozessgericht nicht zu rechnen, so dass die Aufhebungsbeklagte auch nicht gezwungen war, einen Dolmetscher zum Termin zu stellen, um dem Gericht die in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach §§ 936, 920 Abs. 2, 294 ZPO ausschließlich zulässige sofortige Beweisaufnahme zu ermöglichen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 15.07.2002 - 17 W 6/02 - JurBüro 2002, 591).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.1996 - 2 W 17/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2013 - 2 W 32/12
    Eine Partei hat grundsätzlich auch bei anwaltlicher Vertretung das Recht, an dem Termin der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, um auf den Gang des Verfahrens Einfluss nehmen zu können; nur bei Anwesenheit in der mündlichen Verhandlung kann sie Informationen, die möglicherweise nach dem schriftsätzlichen Vorbringen fehlen oder aufgrund der vom Gericht erteilten Hinweise zu erbringen sind oder die eventuell erst aufgrund von Erklärungen des Gegners im Termin vonnöten sind, sofort erteilen, Missverständnisse umgehend beseitigen und zu Vergleichsangeboten sofort Stellung nehmen (vgl. Zöller/Herget: ZPO 27. Aufl., § 91 Rn. 13 "Reisekosten der Partei"; OLG Celle NJW 2003, 2994; OLG München NJW-RR 2003, 1584; OLG Brandenburg MDR 2000, 1216; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1342; OLG Koblenz MDR 1995, 424; OLG Hamm Rpfleger 1992, 83).
  • OLG Koblenz, 16.08.1994 - 14 W 415/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2013 - 2 W 32/12
    Eine Partei hat grundsätzlich auch bei anwaltlicher Vertretung das Recht, an dem Termin der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, um auf den Gang des Verfahrens Einfluss nehmen zu können; nur bei Anwesenheit in der mündlichen Verhandlung kann sie Informationen, die möglicherweise nach dem schriftsätzlichen Vorbringen fehlen oder aufgrund der vom Gericht erteilten Hinweise zu erbringen sind oder die eventuell erst aufgrund von Erklärungen des Gegners im Termin vonnöten sind, sofort erteilen, Missverständnisse umgehend beseitigen und zu Vergleichsangeboten sofort Stellung nehmen (vgl. Zöller/Herget: ZPO 27. Aufl., § 91 Rn. 13 "Reisekosten der Partei"; OLG Celle NJW 2003, 2994; OLG München NJW-RR 2003, 1584; OLG Brandenburg MDR 2000, 1216; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1342; OLG Koblenz MDR 1995, 424; OLG Hamm Rpfleger 1992, 83).
  • OLG Hamm, 24.04.1991 - 23 W 588/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2013 - 2 W 32/12
    Eine Partei hat grundsätzlich auch bei anwaltlicher Vertretung das Recht, an dem Termin der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, um auf den Gang des Verfahrens Einfluss nehmen zu können; nur bei Anwesenheit in der mündlichen Verhandlung kann sie Informationen, die möglicherweise nach dem schriftsätzlichen Vorbringen fehlen oder aufgrund der vom Gericht erteilten Hinweise zu erbringen sind oder die eventuell erst aufgrund von Erklärungen des Gegners im Termin vonnöten sind, sofort erteilen, Missverständnisse umgehend beseitigen und zu Vergleichsangeboten sofort Stellung nehmen (vgl. Zöller/Herget: ZPO 27. Aufl., § 91 Rn. 13 "Reisekosten der Partei"; OLG Celle NJW 2003, 2994; OLG München NJW-RR 2003, 1584; OLG Brandenburg MDR 2000, 1216; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1342; OLG Koblenz MDR 1995, 424; OLG Hamm Rpfleger 1992, 83).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.01.2013 - 2 W 32/12   

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https://dejure.org/2013,23253
OLG Stuttgart, 14.01.2013 - 2 W 32/12 (https://dejure.org/2013,23253)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.01.2013 - 2 W 32/12 (https://dejure.org/2013,23253)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Januar 2013 - 2 W 32/12 (https://dejure.org/2013,23253)
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   OLG Stuttgart, 20.12.2012 - 2 W 32/12   

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https://dejure.org/2012,53196
OLG Stuttgart, 20.12.2012 - 2 W 32/12 (https://dejure.org/2012,53196)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.12.2012 - 2 W 32/12 (https://dejure.org/2012,53196)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - 2 W 32/12 (https://dejure.org/2012,53196)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2015 - 15 U 100/14

    Begriff der Zustellung demnächst i.S. von § 167 ZPO

    Dies ist dann der Fall, wenn der Verbraucher hinreichend über das beworbene Produkt und den Preis informiert ist, um eine geschäftliche Entscheidung treffen zu können, ohne dass die kommerzielle Kommunikation auch eine tatsächliche Möglichkeit bieten muss, das Produkt zu kaufen, oder dass sie im Zusammenhang mit einer solchen Möglichkeit steht (EuGH GRUR 2011, 930 - Konsumentenombudsmannen ./. Ving Sverige; BGH GRUR 2013, 1159 - Brandneu von der IFA; BGH GRUR 2014, 403 - DER NEUE; BGH GRUR 2014, 580 - Alpenpanorama im Heißluftballon; OLG Düsseldorf, Urt. v. 02.10.2012, 20 U 223/2011; OLG Stuttgart, Beschluss v. 20.12.2012, 2 W 32/12 - juris; OLG Hamm GRUR-RR 2013, 121; OLG Saarbrücken WRP 2013, 940; OLG München MMR 2014, 818).

    Vielmehr löst jede Erklärung des Unternehmers, auf Grund derer sich der Verbraucher zum Erwerb einer bestimmten Ware entschließen kann, die Informationspflicht aus (BGH GRUR 2011, 82 - Preiswerbung ohne Umsatzsteuer; OLG München WRP 2011, 1213; OLG Stuttgart, Beschluss v. 20.12.2012, 2 W 32/12 - juris; OLG Hamburg MD 2012, 55; OLG Saarbrücken WRP 2013, 940; OLG Hamm GRUR-RR 2013, 121; OLG Nürnberg GRUR-RR 2015, 117).

    Er soll wissen, mit wem er in Verkehr bzw. in geschäftlichen Kontakt tritt, wer sein potentieller Geschäftspartner ist und wie er diesen - auch und gerade im Rechtsverfolgungsfall - unmittelbar und ohne weitere Nachforschungen erreichen kann (BGH GRUR 2013, 1169 - Brandneu von der IFA; BGH GRUR 2014, 580 - Alpenpanorama im Heißluftballon; OLG München WRP 2011, 1213; OLG Hamm WRP 2012, 985; OLG Düsseldorf, Urt. v. 02.10.2012, 20 U 223/2011, BeckRS 2012, 24718; OLG Stuttgart, Beschluss v. 20.12.2012, 2 W 32/12 - juris; OLG Saarbrücken WRP 2013, 940; OLG Celle, Beschluss v. 29.10.2013, 13 W 79/13, BeckRs 2013, 21845; OLG Köln GRUR-RR 2013, 119; OLG Dresden, Urt. v. 11.02.2014, 14 U 1641/13, BeckRs 2014, 18825; OLG München MMR 2014, 818).

    Bei der Vorenthaltung von Informationen, die das Unionsrecht als wesentlich einstuft, ist das Erfordernis der Spürbarkeit nach § 3 Abs. 2 Satz 1 UWG stets erfüllt (BGH GRUR 2010, 852 - Gallardo Spyder; BGH WRP 2012, 1096 - Neue Personenkraftwaren; BGH GRUR 2013, 1169 - Brandneu von der IFA; BGH GRUR 2014, 584 - Typenbezeichnung; OLG München WRP 2011, 1213; OLG Stuttgart, Beschluss v. 20.12.2012, 2 W 32/12 - juris; OLG München WRP 2012, 230; OLG Saarbrücken WRP 2013, 940; OLG Celle, Beschluss v. 29.10.2013, 13 W 79/13, BeckRs 2013, 21845; OLG Hamm GRUR-RR 2013, 121; OLG Hamm GRUR-RR 2014, 404).

  • OLG Stuttgart, 12.12.2013 - 2 U 12/13

    Wettbewerbsverstoß: Hinreichende Bestimmtheit des Unterlassungsklageantrags;

    Der Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2012 - 2 W 32/12 (K 33) gehe um die Angaben der Beklagten selbst, hier um die Angaben zu ihren Mitgliedern.

    Der Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2012 zum Aktenzeichen 2 W 32/12 steht der Zulässigkeit der Klage nicht entgegen.

    Deren Zweck ist es, dass der Verbraucher sich informiert entscheiden kann, ob er mit dem anbietenden Unternehmen überhaupt in vertragliche Beziehungen treten will und dass keinerlei Zweifel darüber bestehe, an wen sich der Kunde mit Ansprüchen aus einem Vertrag ggf. zu wenden hätte (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2013 - I ZR 180/12, GRUR 2013, 1169, bei juris Rz. 12, m.w.N.; s. schon OLG Stuttgart Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 2 W 32/12).

  • OLG Düsseldorf, 31.03.2016 - 15 U 50/15
    Das ist der Fall, wenn der Verbraucher hinreichend über das beworbene Produkt und den Preis informiert ist, um eine geschäftliche Entscheidung treffen zu können, ohne dass die kommerzielle Kommunikation auch eine tatsächliche Möglichkeit bieten muss, das Produkt zu kaufen, oder dass sie im Zusammenhang mit einer solchen Möglichkeit steht (EuGH, GRUR 2011, 930 - Konsumentenombudsmannen ./. Ving Sverige; BGH GRUR 2013, 1159 - brandneu von der IFA; BGH GRUR 2014, 403 - DER NEUE; BGH GRUR 2014, 580 - Alpenpanorama im Heißluftballon; BGH GRUR 2014, 584 Rdnr. 9 - Typenbezeichnung; BGH GRUR 2015, 1240 = WRP 2015, 1464 Rdnrn. 36-38 - der Zauber des Nordens; BGH Urteil vom 4. Februar 2016 - I ZR 194/14 Rdnr. 13 - Fressnapf; OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. Oktober 2012, 20 U 223/11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. Dezember 2012, 2 W 32/12 - juris; OLG Hamm, GRUR-RR 2013, 121; OLG Saarbrücken WRP 2013, 940; OLG München MMR 2014, 880; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2015, 347).

    Vielmehr löst jede Erklärung des Unternehmers, aufgrund derer sich der Verbraucher zum Erwerb einer bestimmten Ware entschließen kann, die Informationspflicht aus (BGH GRUR 2011, 82 - Preiswerbung ohne Umsatzsteuer; OLG München WRP 2011, 1213; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. Dezember 2012, a.a.O.; OLG Hamburg, MD 2012, 55; OLG Saarbrücken, a.a.O.; OLG Hamm, a.a.O.; OLG Nürnberg, a.a.O.; OLG Düsseldorf a.a.O.).

  • OLG Stuttgart, 02.01.2014 - 2 W 63/13

    Streitwertbemessung im gewerblichen Rechtsschutz: Geltendmachung von

    Dies veranschaulichen auch Beschlüsse zur hier streitbetroffenen Norm des § 5 a Abs. 3 Nr. 2 UWG (20.000,00 EUR im Verfügungsverfahren: OLG Hamm B. v. 11.08.2011 - I-4 W 66/11; 13.10.2011 - I-4 W 84/11; HansOLG Hamburg B. v. 20.10.2011 - 5 W 134/11; OLG Düsseldorf B. v. 05.09.2011 - I-20 W 110/11; 15.000,00 EUR: Brandenburgisches OLG B. v. 19.03.2012 - 6 U 79/11; 10.000,00 EUR: Senat B. v. 20.12.2012 - 2 W 32/12; 20.000,00 EUR in Hauptsacheverfahren: OLG Düsseldorf U. v. 02.10.2012 - I-20 U 223/11).
  • LG Ulm, 22.11.2013 - 10 O 105/13

    Zeitungsanzeige muss Identität des Unternehmens beinhalten

    Den Streitwert hat die Kammer nach dem Interesse des Verfügungsklägers an der Untersagung der beanstandeten Werbung auf insgesamt 10.000,00 EUR bemessen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.12.2012, 2 W 32/12).
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